Allgemeine Geschäftsbedingungen
Das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen als Kunden
(Mieter) und Jörg Seidenstücker (Vermieter) regelt sich
nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach den Paragraphen
651 a-l des BGB und folgenden Mietbedingungen, die die gesetzlichen
Bestimmungen ausfüllen und ergänzen. Jeder Kunde erkennt
mit der Buchung für sich und für die von ihm mit angemeldeten
Personen diese Bedingungen als allein verbindlich an.
Buchung und Buchungsbestätigung
Mit Ihrer Onlinebuchung bieten Sie Jörg Seidenstücker
den Abschluss des Mietvertrages verbindlich an, wobei sie sich
an Ihr Angebot bis zur schriftlichen Zusage oder Absage von Jörg
Seidenstücker binden. Der Mietvertrag kommt durch die schriftliche
Bestätigung zustande. Die Korrektur von Irrtümern, z.B.
aufgrund von Druck- oder Rechenfehlern, bleibt vorbehalten.
Zahlungen
Die Anzahlung beträgt 20% der Gesamtmiete.
Etwa 4 Wochen vor Mietbeginn liegen die vollständigen Reiseunterlagen
abholbereit vor. Die Reiseunterlagen werden Ihnen gegen Zahlung
des restlichen Reisepreises ausgehändigt.
Besondere Bedingungen und Hinweise
Das Mietverhältnis umfasst das Mietobjekt mit
allem Zubehör wie im Prospekt angegeben. Das Objekt darf
nicht mit mehr als der im Prospekt angegebenen maximalen Personenzahl
bewohnt und benutzt werden. Die angegebene maximale Personenzahl
schließt auch Kinder und Kleinkinder ein. Bei Überbelegung
hat der Vermieter das Recht, überzählige Personen auszuweisen
oder den anteiligen Mietpreis zu verlangen. Ausnahmen können
nur in Einzelfällen mit dem Vermieter vereinbart werden.
Das Mietverhältnis gilt nur für die bestätigte
Zeit. Am Anreisetag Einlass ins Mietobjekt ab 16 Uhr, am Abreisetag
Übergabe des Hauses bis 10 Uhr im gereinigten Zustand. An-
und Abreisetag zählen zusammen einen Tag. Wird das Haus später
als 10 Uhr verlassen, muss die Miete eines zusätzlichen Tages
bezahlt werden. Abweichende An- und Abreisezeiten entnehmen Sie
bitte Ihren Reiseunterlagen. Dem Mieter steht das Recht zu, das
gesamte Mietobjekt einschließlich Mobiliar und Gebrauchsgegenständen
zu benutzen. Er verpflichtet sich, das Mietobjekt samt Inventar
sowie Gemeinschaftseinrichtungen mit größtmöglicher
Sorgfalt zu behandeln. Er ist verpflichtet, einen während
der Mietzeit durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner
Begleitung und Gäste entstandenen Schaden unverzüglich
zu melden und zu ersetzen. Der Schlüsselhalter ist berechtigt,
bei Schlüsselübergabe eine angemessene Kaution zu verlangen.
Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe
des Mietobjekts nach Abzug der Nebenkosten erstattet. Durch die
Rückzahlung werden eventuelle Schadensersatzansprüche
des Vermieters nicht berührt. Kaution und Kautionsabwicklung
sind nicht Inhalt des Reisevertrags. Nebenkosten entnehmen Sie
der Preisliste oder Buchungsbestätigung. Sie sind von der
Zahl der reisenden Personen oder vom Verbrauch abhängig und
werden je nach Inanspruchnahme am Programmort an den Vermieter
bzw. Schlüsselhalter oder an Jörg Seidenstücker
in Sollstedt gezahlt. Alle Angaben zu Nebenkosten stellen Richtwerte
dar, die in aller Regel eingehalten werden können. Abweichungen
sind jedoch möglich, z.B. bei Änderung der Kurtaxe,
Stromverbrauchstarife o.ä.. Telefonkosten, Müllgebühren
und Transportkosten zum Haus trägt immer der Mieter. Ein
Kurzurlaub muss mindestens 3 Tage umfassen. Der gesamte Kurzurlaub
muss in den zugelassenen Zeitraum passen. Buchungen zu Nebenzeiten
können nach Vereinbahrung erfolgen. Überschneidet der
Aufenthalt zwei Reisezeiten, so wird stets der höhere Wochenpreis
als Reisepreis zugrunde gelegt. Beim Auszug muss das Objekt mit
allem Zubehör vom Mieter gründlich gesäubert werden.
Die Grundreinigung erfolgt immer durch die Mieter, unabhängig
von der Endreinigung durch die Vermieter. Kinderbetten sind in
der jeweiligen Hausbeschreibung vermerkt. Sie müssen im voraus
bestellt werden und in der Buchungsbestätigung eingetragen
sein. Ob ein Haustier erlaubt oder nicht erlaubt ist, finden Sie
ebenfalls in der jeweiligen Hausbeschreibung. Ein Haustier muss
auf jeden Fall mit einem Hinweis auf Art und Größe
bei der Buchung angemeldet werden, auch wenn es entsprechend der
Ausschreibung erlaubt ist. Die Erlaubnis gilt grundsätzlich
nur für ein Haustier.
Rücktritt
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der
Reise zurücktreten, die Schriftform wird dringend empfohlen.
Treten Sie vom Mietvertrag zurück oder treten Sie die Mietzeit
nicht an, so kann der Vermieter Ersatz für die getroffenen
Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei
der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen
und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der
Reiseleistungen berücksichtigt. Der Vermieter kann diesen
Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung
nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich
vereinbarten Mietbeginn in einem prozentualen Verhältnis
zum Mietpreis pauschalieren. Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis
zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder
dem Nichtantritt der Reise keine oder geringere Kosten entstanden
sind, als die von uns in der nachstehend gestaffelten Pauschale
ausgewiesenen Kosten: > bis 91 Tage vor Mietbeginn 50 €,
90 bis 61 Tage vor Mietbeginn 25% des Mietpreises, 60 bis 35 Tage
vor Mietbeginn 50% des Mietpreises, > 34 bis 2 Tage vor Mietbeginn
80% des Mietpreises, 1 Tag vor Mietbeginn oder bei Nichterscheinen
95% des Mietpreises.
Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung
bei Jörg Seidenstücker. Wird von Ihnen ein Ersatzmieter
zu den gleichen Mietbedingungen für den vereinbarten Zeitraum
gestellt, wird nur eine Umbuchungsgebühr von 10% des Mietpreises,
mindestens aber 50 € berechnet. Voraussetzung hierfür
ist jedoch, dass Jörg Seidenstücker rechtzeitig vor
Reisebeginn eine verbindliche Buchung vorliegt, damit die nötigen
Umdispositionen getroffen werden können. Wird ein Ersatzmieter
zu anderen Mietbedingungen (z.B. abweichende Gruppengröße,
Mietzeitraum) gefunden, wird dem bisherigen Mieter der Differenzbetrag
zwischen altem und neuem Mietpreis zuzüglich der Umbuchungsgebühr
in Rechnung gestellt. Darüber hinausgehende bereits eingezahlte
Mietbeträge werden erstattet. Für den Krankheitsfall
empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
Umbuchungen
Umbuchungen werden wie Rücktritt mit nachfolgender
Neuanmeldung betrachtet.
Rücktritt durch den Veranstalter
Jörg Seidenstücker kann vor Mietbeginn
vom Mietvertrag zurücktreten oder nach Mietbeginn den Mietvertrag
kündigen: a) Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Mieter
die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört
oder durch sein Verhalten andere gefährdet oder sich sonst
vertragswidrig verhält. b) Ohne Einhaltung einer Frist, wenn
die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluss
nicht voraussehbarer höherer Gewalt, Streik, geänderten
Dispositionen seitens der Eigentümer oder ähnlich zwingenden
Gründen erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt
wird. Kündigt Jörg Seidenstücker den Mietvertrag
nach a), dann verfällt der Mietpreis. Tritt Jörg Seidenstücker
gemäß b) vor Mietbeginn vom Vertrag zurück, so
werden dem Mieter alle eingezahlten Beträge unverzüglich
erstattet, weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich
ausgeschlossen. Kündigt der Vermieter den Vertrag gemäß
b) nach Mietbeginn, so erhält der Mieter vom Mietpreis den
Teil zurück, der den ersparten Aufwendungen des Veranstalters
entspricht.
Versicherungen
Außer der gesetzlichen Feuerversicherung sind
in unseren Leistungen keine Versicherungen enthalten. Wir empfehlen
Ihnen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung.
Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt
sich aus den Leistungsbeschreibungen des Vermieters, die für
den Reisezeitraum gültig ist, und aus den hierauf bezugnehmenden
Angaben in der Buchungsbestätigung. Die in der Leistungsbeschreibung
enthaltenen Angaben sind für den Vermieter bindend. Jörg
Seidenstücker behält sich jedoch ausdrücklich vor,
aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren
Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Ausschreibung
zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich
informiert wird.
Änderungen
Kann die Vermietung infolge eines Umstandes, der
nach Vertragsabschluss eingetreten ist und den der Vermieter nicht
zu vertreten hat, nicht vertragsgemäß durchgeführt
werden, so ist Jörg Seidenstücker berechtigt, Reiseleistungen
zu ändern, sofern die Abweichung zur ursprünglich gebuchten
Leistung objektiv nicht erheblich und für den Mieter zumutbar
ist sowie den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigt.
Haftung
Jörg Seidenstücker haftet im Rahmen der
Sorgfaltspflicht für, a) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung,
b) die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten
Reiseleistungen Jörg Seidenstücker haftet nicht für
gelegentliche Ausfälle bzw. Störungen in der Wasser-
und/oder Stromversorgung, die ständige Betriebsbereitschaft
von Einrichtung wie Heizung, usw., für die Änderung
von Bade- und Angelrechten, Einstellungen von Verkehrsverbindungen,
Verlegung oder Schließen von Geschäften, für Umweltschäden
oder klimatische Veränderungen.
Der Vermieter kann auch nicht haftbar gemacht werden für
Straßen- und Bauarbeiten, sofern diese vorher nicht angekündigt
worden sind. Der Haftungsausschluss gilt weiterhin bei „höherer
Gewalt“ (Krieg, Streiks, Militärübungen, Naturkatastrophen
etc.) (Für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen
Jörg Seidenstücker aus unerlaubter (deliktischer) Handlung,
die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen,
haftet Jörg Seidenstücker nicht. Wir empfehlen Ihnen
in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse den Abschluss einer
Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung.
Alle Angaben, die nicht das Mietobjekt selbst betreffen, werden
ebenfalls sorgfältig recherchiert; sie erfolgen gleichwohl
ohne Gewähr, da sie oft auf Angaben von Drittpersonen und
-organisationen beruhen.
Mitwirkungspflicht, Gewährleistung,
Ausschluss von Ansprüchen
Sie sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen
alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung
beizutragen oder eventuell entstehenden Schaden gering zu halten
oder zu vermeiden. Daraus ergibt sich insbesondere die Verpflichtung,
Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Kommen Sie schuldhaft
dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen Ihnen Ansprüche
insoweit nicht zu. Wird die Reise nicht vertragsgemäß
erbracht oder stellen Sie am Mietobjekt Mängel fest, so können
Sie Abhilfe verlangen. Wenden Sie sich diesbezüglich unverzüglich
an den örtlichen Leistungsträger (Vermieter, Schlüsselhalter,
o.ä.) und an
Jörg Seidenstücker, Dorfstraße 7, 99759 Sollstedt,
Tel. 036338/30319, Fax 036338/30318, Mobil 01702709272, E-mail:
breegeurlaub@aol.com
damit geeignete Maßnahmen ergriffen werden können,
die Beanstandung zu überprüfen und gegebenenfalls die
Leistungsstörung zu beseitigen oder Ersatz zu stellen. Die
Leistungsträger selbst haben weder die Funktion einer Reiseleitung
noch sind sie Vertreter des Veranstalters, noch haben sie die
Befugnis, Ansprüche anzuerkennen und rechtsverbindliche Erklärungen
abzugeben und/oder entgegenzunehmen. Ansprüche wegen nicht
vertragsgemäßer Erbringung von Mietleistungen können
Sie innerhalb von einem Monat nach vertraglich vorgesehener Beendigung
der Mietzeit gegenüber Jörg Seidenstücker geltend
machen, wobei wir dringend die Schriftform empfehlen. Voraussetzung
ist, dass die Mietleistungen oder die von Ihnen angenommenen Ersatzleistungen
nicht vertragsgemäß erbracht wurden, dass Sie den Mangel
dem Vermieter unverzüglich anzeigten und dass eine ausreichende
Abhilfe nicht erfolgte. Wird die Anmietung durch Mängel ganz
erheblich beeinträchtigt, so können Sie den Mietvertrag
kündigen. Voraussetzung ist in aller Regel, dass Sie bei
Jörg Seidenstücker mit angemessener Fristsetzung Abhilfe
verlangt haben und diese Frist ergebnislos verstrichen ist. Der
Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich
ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird.
Sonstige Bestimmungen
Soweit der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand
im Inland hat, ist der Gerichtsstand Nordhausen. Die Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen dieser Mietbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit
der übrigen Regelungen sowie des Mietvertrags zur Folge.
Veranstalter
Jörg Seidenstücker
Ust.ID159/274/02987
Dorfstrasse 7
99759 Sollstedt
Tel.: 036338/ 3 03 19
Fax: 036338/ 3 03 18
Mobil 0170/ 27 09 272
E-mail: breegeurlaub@aol.com
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